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Rechtsanwalt Kämper gründet 2006 die Kanzlei in Wiesbaden

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die rechtlichen Aspekte des Personalmanagements und das Verfassen und Gestalten von Anstellungs- und Dienstverträgen für Fach- und Führungskräfte und Geschäftsführer. Weiterhin berät er Selbständige in vertrags- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Darüber hinaus berät und vertritt er Unternehmen und Angestellte in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. 

Durch seine langjährige Tätigkeit u.a. als Personalleiter in verschiedenen Geschäftsfeldern im Konzern sind ihm die Denk- und Handlungsweisen und die Strukturen von Unternehmen aller Größen bestens vertraut. Hierzu gehören auch die Neuausrichtung des Personalmanagements in Unternehmen und das Trennungssituationen
 
Rechtsanwalt Kämper ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen
Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (ohne Bundesgerichtshof). Im Arbeitsrecht vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. 

Mitgliedschaften:
- Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
- Deutscher Anwaltsverein
- Wiesbadener Notar- und Anwaltsverein