Rechtsanwalt Kämper gründet 2006 die Kanzlei in Wiesbaden.
Zu den Tätigkeitsschwerpunkten gehören insbesondere die rechtlichen Aspekte des Personalmanagements und das Verfassen und Gestalten von Anstellungs- und Dienstverträgen für Fach- und Führungskräfte und Geschäftsführer. Weiterhin berät er Selbständige in vertrags- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Darüber hinaus berät und vertritt er Unternehmen und Angestellte in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten.
Durch seine langjährige Tätigkeit u.a. als Personalleiter in verschiedenen Geschäftsfeldern im Konzern sind ihm die Denk- und Handlungsweisen und die Strukturen von Unternehmenaller Größen bestens vertraut. Hierzu gehören auch die Neuausrichtung des Personalmanagements in Unternehmen und das Trennungssituationen.
Rechtsanwalt Kämper ist vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten (ohne Bundesgerichtshof). Im Arbeitsrecht vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.
Mitgliedschaften: - Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Deutscher Anwaltsverein - Wiesbadener Notar- und Anwaltsverein